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Der Naturschutzrat

Der Naturschutzrat

Seit 1997 ist die Vorarlberger Naturschau, bzw. ab 2003 die inatura Erlebnis Naturschau GMBH die Geschäftsstelle des Vorarlberger Naturschutzrates, einer in dieser Form in Österreich einmaligen Einrichtung. Der Naturschutzrat wird von der Landesregierung auf die Dauer von vier Jahren bestellt und besteht aus vier Mitgliedern, die aus ihrer Mitte den Vorsitzenden wählen.

Aufgaben und Ziele

Der Naturschutzrat berät die Vorarlberger Landesregierung in wichtigen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Lebensraumsentwicklung. Er empfiehlt neue Strategien für einen nachhaltigen Umgang mit dem Lebensraum Vorarlberg, macht auf negative Entwicklungen aufmerksam und entwickelt in der Praxis umsetzbare Lösungsansätze.

Der Rat sammelt, sichtet und begutachtet relevante Konzepte, Richtlinien, Gesetze und Verordnungen für die Vorarlberger Landesregierung. Er erhält dazu in allen Behördenverfahren volle Akteneinsicht. Zu einzelnen Fragen können Sachverständige oder Vertreter von Behörden und Dienststellen gehört und zu den Beratungen beigezogen werden.

Der Naturschutzrat:

  • erarbeitet den Natur- und Landschaftsschutzbericht
  • berichtet der Landesregierung jährlich über die Wahrnehmung seiner Aufgaben
  • berät die Landesregierung bei der Verwendung der Mittel des Naturschutzfonds

Laufende Behördenverfahren werden in der Regel nicht kommentiert.

Schnittstellen

Die Sitzungsprotokolle des Rates werden an alle Mitglieder der Vorarlberger Landesregierung versandt. Zusätzlich werden Zusammenfassungen der Protokolle zum gegenseitigen Informationsausstausch an Personen und Institutionen weitergeleitet, die ebenfalls mit der Thematik befasst sind.

Es sind dies beispielsweise:

  • der Leiter der Umweltschutzabteilung
  • der Leiter des Umweltinstitutes
  • der Leiter des Energieinstitutes
  • die Bezirkshauptleute
  • die Naturschutzbeauftragten
  • die Naturschutzanwaltschaft als Vertretung der NGOs des Landes
  • der Vorarlberger Gemeindeverband
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